In den vergangenen Tagen fand laut Mitteilung der Stadt Buchs beim Elektrizitäts- und Wasserwerk der Stadt Buchs (EWB) eine erste Sonderprüfung zu jüngst aufgetauchten finanziellen Fragestellungen statt. Der Stadtrat hatte der zuständigen Revisionsgesellschaft vor einer Woche den Auftrag erteilt, mögliche Unregelmässigkeiten bei Abrechnungen und Auftragsverhältnissen zu untersuchen. Dies dient dazu, Klarheit über die Sachlage zu erhalten sowie entsprechende Massnahmen vorsehen zu können.
Die vorläufigen Prüfergebnisse würden nun zeigen, dass einzelne Abrechnungen von Ausgaben und Spesen sowie gewählte Vorgehensweisen nicht den betrieblich vorgesehenen und üblichen Vorgaben und Abläufen entsprachen. Allfällige Verfehlungen mit Kostenfolge können deshalb zum jetzigen Stand nicht ausgeschlossen werden.
Vorläufige Freistellung mangels Vertrauens
Angesichts dessen habe der Stadtrat deshalb entschieden, Direktor Adrian Bossart, der im Fokus dieser Sonderprüfung stand, vorläufig freizustellen. Die vorläufige Freistellung war diesem laut Mitteilung bereits Ende der vergangenen Woche kommuniziert worden. Aufgrund des damals geführten persönlichen Gesprächs mit dem Direktor, der die Vorwürfe als weitgehend nicht zutreffend bezeichnet hatte, sowie aufgrund der ihm gegenüber geltenden Unschuldsvermutung sammelte der Stadtrat über die Revisionsgesellschaft in den vergangenen Tagen weitere Hinweise.
Mit der aktuellen Information will der Stadtrat Vermutungen und Gerüchten entgegenwirken. Er unterbreche aber auch wegen der Feiertage die kurzfristig anberaumte Sonderprüfung. Der Stadtrat will den aufgetauchten, vermeintlichen Unregelmässigkeiten und Vorwürfen im neuen Jahr vertieft nachgehen.
Wenn nur kleinere Beträge
Sollte ein unredlicher Umgang mit öffentlichen Geldern erfolgt sein, so handelt es sich, nach jetzigem Kenntnisstand, um kleinere, überschaubare Beträge. Dennoch ist es dem Stadtrat wichtig, für korrekte Verfahren einzustehen. Die vorläufige Freistellung des Direktors war hierzu aus Sicht des Stadtrats auch mangels Vertrauens nötig. Für diesen gilt aber weiterhin die uneingeschränkte Unschuldsvermutung, betont die Stadt Buchs in ihrer Mitteilung abschliessen.