Die Schweiz hat ein gut funktionierendes Mietrecht, bei dem sich Mieterinnen und Vermieter als Vertragspartner auf Augenhöhe begegnen. Mit einem zweifachen Ja zu den Mietrechtsvorlagen am 24. No-
vember werden kleine Lücken und Unklarheiten im Gesetz beseitigt, die zu Missbrauch führen können. Mietwohnungen und Geschäftslokale dürfen weiterhin untervermietet werden. Neu muss das zwischen Vermieter und Mieter schriftlich festgehalten sein, und der Vermieter muss einer Untervermietung von mehr als zwei Jahren Dauer nicht mehr zustimmen.
Beim Eigenbedarf werden die heute unpräzisen Bedingungen formell leicht angepasst: Neu muss der Eigenbedarf bei objektiver Betrachtung bedeutend und aktuell sein. Mit diesen Anpassungen im Gesetz werden bestehende Unsicherheiten wegen unpräziser Formulierungen beseitigt, so dass für beide Seiten mehr Rechtssicherheit entsteht. Deshalb zweimal Ja zu den Mietrechtsvorlagen. Vermieterinnen und Mieter profitieren davon.
Markus Krüger,
Präsident HEV Werdenberg,
Schlipfweg 10, 9467 Frümsen