Verhängnisvoller Hang zu Mädchen: Gericht verurteilt jungen Mann | W&O

12.12.2021

Verhängnisvoller Hang zu Mädchen: Gericht verurteilt jungen Mann

Ein junger Mann aus dem Raum Sargans-Buchs kassiert 20 Monate Freiheitsentzug wegen sexueller Handlungen mit Kindern. Verordnet hat ihm das Kreisgericht in Mels auch eine Therapie und Bewährungshilfe. Seine Haft wird solange aufgeschoben.

Von Reinhold Meier
aktualisiert am 28.02.2023
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Die Anklage warf dem Mann, heute Anfang zwanzig, in gleich drei Fällen vor, mit Kindern sexuelle Beziehungen gepflegt zu haben. Beim ersten Delikt war er selbst erst 17-jährig, in den beiden anderen Fällen hingegen volljährig. Die jungen Opfer zählten kaum 13 und 14 Lenze. Die Anklage legte ihm zudem zur Last, die Kinder fallweise und teils mehrfach genötigt, geschändet oder gar vergewaltigt zu haben.

Zudem soll er zwei von ihnen mehrfach aufgefordert haben, ihm Nackt- und Intimbilder zu schicken, die er dann auf seinem Handy speicherte. Dies erfülle den Straftatbestand verbotener Pornografie, so die Anklage weiter. Hinzu kam laut Gutachten ein schädlicher Substanzgebrauch, also Drogenkonsum. Somit schlugen auch Übertretungen und Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu Buche. Für die Staatsanwaltschaft Grund genug, insgesamt 45 Monate Haft zu fordern.

Keine Ahnung gehabt?

An Schranken präsentierte sich der Angeklagte recht wortkarg und eher ahnungslos. Klar, habe er Beziehungen mit den drei Mädchen unterhalten. Woher hätte er auch wissen sollen, dass das verboten sei. «Keine Ahnung». Ausserdem hätten sie es ja so gewollt. Er habe im Übrigen immer gedacht, sie seien schon 16. Nein, nachgefragt habe er nicht. Er könne sich jedenfalls nicht so recht erinnern. «Weiss ich doch nicht».

Geschlechtsverkehr habe man zwar gehabt, aber nie gegen den Willen der Kinder. Auch der Drogenkonsum sei Tatsache, gestand er ein. Und das mit den Nacktbildern wohl ebenso. Die intimen Fotos seien halt auf seinem Handy gewesen. Aber, halb so schlimm.

«Heute bin ich vergeben und brauche keine Pornos mehr.»

Für eine Therapie könnte er sich zwar erwärmen, meinte er weiter. Doch die neue Freundin verstehe ihn halt viel besser als jeder Psychiater. Das bringe ihm mehr. Aber wenn es denn sein müsse, mache er das mit dem Fachmann schon auch.

Lebenslanges Tätigkeitsverbot

Die Verteidigung plädierte auf Freisprüche im Blick auf die schwerwiegenderen Vorwürfe der Schändung, Nötigung und Vergewaltigung, weil es keine hinreichenden Beweise gäbe. Im Übrigen seien Schuldsprüche zu fällen, also namentlich wegen der sexuellen Handlungen mit Kindern und der Pornografie. Dafür forderte sie eine bedingte Geldstrafe von 3000 Franken. Wie schon die Anklage wollte auch der Verteidiger ein Tätigkeitsverbot. Dieses untersagt jede berufliche oder ausserberufliche Tätigkeit mit regelmässigem Kontakt zu Kindern, lebenslänglich.

Das Gericht hielt es schliesslich für erwiesen, dass der Mann illegale Sexualbeziehungen mit den drei Mädchen unterhalten und sich der Pornografie schuldig gemacht hat. Die schwerer wiegenden Übergriffe der Schändung, Nötigung und Vergewaltigung könnten ihm jedoch nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, hiess es. Dafür seien die Aussagen der mutmasslichen Opfer insgesamt zu widersprüchlich. Das genüge nicht für einen Schuldspruch. Daher sei «in dubio pro reo» freizusprechen, also im Zweifel für den Angeklagten.

Das Tätigkeitsverbot sei jedoch unbestritten. Eine Gutachterin hatte es zuvor vehement bejaht. Wegen schwerer Störungen sei auch eine intensive Therapie anzuordnen, weil eine hohe, latente Rückfallgefahr für sexuell motivierte Straftaten bestehe. Der Verurteilte, dessen finanzielle Verhältnisse eher undurchsichtig und von beachtlichen Schulden gegenüber den Eltern geprägt schienen, muss zudem einem der drei Opfer 2000 Franken Genugtuung bezahlen. Zudem werden für ihn rund 25'000 Franken an die Verfahrenskosten fällig.