Zur Vorgeschichte: In meiner Jugendzeit in den Fünfzigern wurde das Sarganserland durch die Saar hin und wieder überschwemmt. Die Saar wurde damals in der Sarganserau in den Rhein geleitet. Bei einem Rheinhochwasser konnte der Rhein das Wasser der Saar infolge Rückstau nicht mehr aufnehmen, worauf es zu Überschwemmungen kam. Durch den Bau des Saarkanals in den Vilterser-Wangser Kanal und weiter ins Wartau konnte die Überschwemmungsgefahr im Sarganserland gebannt werden.
In den Nachkriegsjahren wurde der Rhein in unserer Gegend ausgebeutet, solange, bis am 14. August 1970 die Rheinbrücke in Buchs einstürzte. Durch diese ausbeutende Kiesentnahme wurde die Rheinsohle um mehrere Meter abgesenkt, was zur Absenkung des Grundwasserspiegels führte und die Giessen im Wartau austrockneten.
Unter der Überschrift «Der Natur etwas zurückgeben» erschien am 12. März 1997 ein Artikel im W&O, worauf das Ingenieurbüro Gabathuler Buchs zusammen mit der Ortsgemeinde Wartau einen Anfang machte, um diesen Giessen wieder Wasser zuzuführen. Dieses Wasser wird aus dem Vilterser-Wangser Kanal auf der Höhe von Trübbach/Seidenbaum entnommen.
In einem weiteren Zeitungsartikel vom 30. Oktober 2009 steht: «Giessen dürfen wieder fliessen». Daraus ist zu entnehmen, dass von der Gemeinde Wartau dafür rund zwei Millionen Franken aufgewendet wurden. Durch diese Massnahmen wurden die Wartauer Auen renaturiert und ökologisch aufgewertet. Auch wird seid zirka zehn Jahren über die Wasserentnahme aus diesem Kanal ein kleines Kraftwerk betrieben.
Nun soll diese Wasserzufuhr für die Wartauer-Giessenbewässerung durch Änderung des Vilterser-Wangser Kanals in den Rhein, auf der Höhe vom Schollberg, beendet werden. Dies ist nur möglich, da Raubbau an der Rheinsole betrieben und dadurch abgesenkt wurde, und ein Rückstau des Rheines nicht mehr erwartet wird. Sind somit die Aufwendungen der Gemeinde Wartau für die Katz? Müssen wieder mehrere Millionen eingesetzt werden, um ein funktionierendes System zu beseitigen? Und all dies unter dem Deckmantel «Ökologie und Erholungsnutzung».
Ich bin der Auffassung, dass das St.Galler Oberland ein einziges Erholungsgebiet ist. Diese kostspieligen Massnahmen der Umlegung des Vilterser-Wangser Kanals sind nicht angebracht und dürfen nicht ausgeführt werden. Von Seiten des Gemeinderates sowie der Verwaltung der Ortsgemeinde Wartau erwarte ich eine Stellungnahme zum obigen Thema.
Ich hoffe, dass sich diese beiden Gremien diesbezüglich bis Ende Juli 2023 zu Gunsten der Gemeinde Wartau und der Erhalt der einzigartigen Giessenlandschaft bei den entsprechenden Organen einsetzen.
Jakob Gabathuler, Hauptstrasse 94, 9476 Weite