Der Lenker eines Personenwagens sei auf der Zollstrasse in Richtung Rheinbrücke gefahren, um in die Schweiz zu gelangen. Auf dem Rheindammsabschnitt schätzte der Lenker des Fahrzeuges laut Landespolizei den Strassenverlauf falsch ein und fuhr, anstatt rechts auf die Rheinbrücke einzubiegen, geradeaus, durchbrach mit seinem Fahrzeug das Brückengeländer und und rutschte über die Böschung auf den Wuhrweg, wo das Fahrzeug stehen blieb. Der Lenker blieb unverletzt, am Brückengeländer entstand Sachschaden, am Fahrzeug Totalschaden.