Fast vier Monate mussten Liechtensteins Casinogegner sich in Geduld üben: Ende März meldete die IG Volksmeinung bei der Regierung eine Verfassungsinitiative an mit dem Ziel, im Land die Casinos wieder zu verbieten.
Seitdem lag die Initiative zur verfassungs- und EWR-rechtlichen Prüfung beim Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt. Bereits im Vorfeld war aus dem Ministerium zu hören, dass sich bei einem absoluten Casinoverbot «komplexe rechtliche Fragen» stellen.
Nun wurde die Vorprüfung endlich abgeschlossen – und zwar zugunsten der IG Volksmeinung. Das Ministerium kommt im Bericht und Antrag zum Schluss, «dass die Verfassungsmässigkeit des Initiativbegehrens gegeben ist und auch die weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt werden».
Nicht betroffen von einem Casinoverbot wären hingegen Lottozettel oder gängige Rubbellose. Denn diese «weisen in Bezug auf die Suchtgefährdung ein deutlich geringeres Potenzial auf», wie Markus Biedermann, Generalsekretär des Ministeriums für Inneres, Wirtschaft und Umwelt, sagt.