Wenn man es als parteilos Kandidierende schon nicht nötig hat, von Personen unterstützt zu werden, die wissen, was in einem Wahlkampf erlaubt ist und was nicht, dann sollte man sich vielleicht selbst informieren, wo man Wahlplakate aufstellen darf und wo nicht. Beispielsweise so gesehen auf dem Platz vor dem Schulhaus Räfis.
Auch für Parteilose gelten mit Blick auf den zweiten Wahlgang die allgemeinen Vorschriften der Stadt Buchs!
Barbara Gähwiler-Bader, Präsidentin SP Buchs, Neugutgrabenstr. 4, 9470 Buchs