Unser Leser war laut eigenen Angaben mit 70 bis 80 km/h auf der Parallelstrasse zur Autobahn in Richtung Kriessern unterwegs, als er von einem rasenden E-Scooter überholt wurde.
Dessen Lenker ging beim Überholen des Oldtimers tief in die Hocke und muss gemäss Vescio «weit mehr» als 80 km/h auf dem Tacho gehabt haben, bevor er auf die rechte Spur zurückschwenkte.
«Beim Vorbeifahren hupte der Lenker noch», erinnert sich Vescio. Am Dorfeingang von Kriessern verlangsamte der E-Scooter-Pilot (er trug Helm und Brille) etwas, unsere Leser im Cadillac verloren ihn trotzdem aus den Augen.
Das gefährliche Manöver des vermummten E-Scooter-Lenkers ist gut dokumentiert. Silvano Vescios Frau Brigitte Moser hat vom Beifahrersitz aus die Handykamera mitlaufen lassen. Vescio, der den Clip auch an die Kantonspolizei schickte, sagt:
Er hat bereits einen SUV überholt, der hinter uns fuhr, somit wussten wir, dass er kommt.
Was sagt die Polizei zum Thema E-Scooter und Geschwindigkeit? «In der Schweiz dürfen herkömmliche E-Scooter, auch Elektro-Trottinette genannt, maximal 20 km/h fahren», heisst es bei der Kantonspolizei St.Gallen auf Anfrage.
Aufgepasst beim Kauf im Ausland
Doch gemäss Polizeisprecher Marco Thoma müssen E-Scooter-Käufer aufpassen: In den meisten Nachbarländern der Schweiz liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 25 km/h, entsprechend einer EU-Richtlinie.
Darum Achtung: Wer einen EU-Scooter kauft und in der Schweiz nutzt, riskiert eine Strafanzeige. Denn laut Thoma ist die höchste erreichbare Geschwindigkeit des Trendfahrzeugs entscheidend – und nicht die tatsächlich gefahrene.
Es droht eine Strafanzeige
Sollte der Lenker – oder die Lenkerin – des E-Scooters, der Silvano Vescio in seinem Oldtimer überholt hat, erwischt werden, droht ihm oder ihr also Ärger. Denn gemäss Polizeisprecher Thoma kann ein E-Scooter, der schneller als 20 km/h fahren kann, je nach Geschwindigkeit und Leistung als Motorfahrrad oder sogar als Kleinmotorrad eingestuft werden.
Wer ein solches Fahrzeug ohne die erforderliche Erlaubnis nutzt, begeht eine Verkehrsregelverletzung. Die Folge kann eine Strafanzeige sein. Je nach Fall meldet sich zudem die Zulassungsbehörde bezüglich administrativer Massnahmen. Eine solche wäre etwa ein Führerausweisentzug.