Innerhalb des Kantons zeige sich die Situation in Bezug auf die Waldbrandgefahr sehr unterschiedlich, heisst es in einer Medienmitteilung des Kantons. In den Regionen Walensee, Werdenberg, Sargans und im Rheintal ist die Trockenheit im Wald gross. Deshalb gilt dort ab heute Mittag die Waldbrandgefahrenstufe 4 («Grosse Waldbrandgefahr»). In den übrigen Regionen bleibt die Waldbrandgefahr noch auf der Stufe 3 («Erhebliche Waldbrandgefahr»).
Weiterhin Wasser bezogen werden darf aus diesen Gewässern:
Die Fische und generell die aquatischen Lebewesen sind von der aktuellen Hitzeperiode speziell betroffen. Vor allem die Bachforelle und die national gefährdeten Äschen sind auf eher kühles und sauerstoffreiches Wasser angewiesen. Ab 20 Grad sind sie zunehmend gestresst, Temperaturen ab 25 Grad sind für diese Arten sehr kritisch und führen zum Tod durch Sauerstoffmangel und physiologischen Stress. Sofern die Fische die Gelegenheit haben, suchen sie innerhalb des Gewässers beschattete und kühlere Nebenbäche oder ruhige tiefe Kolke auf.
Über ein allfälliges Feuerverbot wird am 26. Juli entschieden
Wegen den grossen Unterschieden und weil der Kanton nur ein kantonsweites Feuerverbot aussprechen kann, sieht er vorerst von einem kantonal gültigen Feuerverbot ab. Trotzdem mahnen die Fachleute zur Vorsicht. Vor allem in den Regionen Walensee, Werdenberg, Sargans und Rheintal gilt:- Keine Feuer in der freien Natur entfachen
- Besonders bei starkem Wind ist die Gefahr gross, dass ein Funke einen Brand auslösen kann
- Nur fest eingerichtete Feuerstellen und diese nur mit aller Vorsicht benutzen
Oberflächengewässer schützen
Zudem schränkt das Amt für Wasser und Energie ab morgen Freitag, 22. Juli, mit einer Allgemeinverfügung die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern ein. Dazu gehören alle Fliessgewässer und stehende Gewässer wie Weiher und Teiche mit den unten aufgeführten Ausnahmen. Bewilligungsfreie Wasserentnahmen bis zu 50 Liter pro Minute (Gemeingebrauch) sind ab sofort untersagt, heisst es in der Mitteilung des Kantons. Kurzzeitige Entnahmen für das Befüllen von Viehtränkestellen sind erlaubt.- Werdenberger Binnenkanal
- Alpenrhein
- Rheintaler Binnenkanal
- Bodensee
- Zürich-Obersee
- Walensee
- Saarkanal ab Sargans
- Seez ab Plons
- Linthkanal
- Sitter ab St. Gallen-Sittertal