Warnung vor Waldbrandgefahr – in einigen Teilen des Kantons gilt bereits ein Feuerverbot | W&O

25.03.2022

Warnung vor Waldbrandgefahr – in einigen Teilen des Kantons gilt bereits ein Feuerverbot

Das Kantonsforstamt stuft die Waldbrandgefahr in den Regionen Rheintal, Werdenberg, Sarganserland und Walensee als gross ein. In den restlichen Regionen ist die Waldbrandgefahr erheblich.

Von PD
aktualisiert am 28.02.2023
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Kein Regen und viel Wind: Die Wetterverhältnisse der letzten Tage und Wochen haben die Waldbrandgefahr im Kanton St.Gallen steigen lassen. Die Fachleute des Kantonsforstamtes erhöhen deshalb die Einstufungen in Bezug auf die Waldbrandgefahr im gesamten Kanton, wie der Kanton in einem Mediencommuniqué festhält.

Gemeinden können weitere Regeln erlassen

Die kantonalen Einstufungen dienen den Gemeinden als Entscheidungshilfe. Die Gemeinden können weitergehende Regelungen vollziehen. Einige Gemeinden haben denn auch bereits schon Feuerverbote in Wald und Waldesnähe erlassen. Ab Samstag, 26. März, 8 Uhr, gelten diese kantonalen Empfehlungen oder lokalen Verbote (Stand 25. März, 13 Uhr). Sie werden ab 26. März auf der Webseite http://www.sg.ch/trockenheit aufgeschalten.

Verbote - Region - Verhaltenshinweise:

  • Feuerverbot in Wald und Waldesnähe gilt hier: Sarganserland, Amden, Weesen Folgende Verhaltenshinweise sind zu beachten: - Das Feuern im Wald und Waldesnähe ist absolut verboten. (Behördliche Anordnung). - Auch fest eingerichtete Feuerstellen dürfen nicht benutzt werden. Widerhandlungen werden mit Busse bestraft.
  • Gefahrenstufe «Gross» gilt hier: Walensee, Werdenberg, Rheintal Folgende Verhaltenshinweise sind zu beachten: - Generell keine Feuer im Freien, besonders bei starkem Wind! - Fest eingerichtete Feuerstellen (betonierter Boden) können an von den Behörden bezeichneten Stellen mit aller Vorsicht benutzt werden. - Die Anweisungen (Feuerverbote) der lokalen Behörden unbedingt befolgen.
  • Gefahrenstufe «Erheblich» gilt hier: See-Gaster, Wil, Rorschach, St.Gallen Folgende Verhaltenshinweise sind zu beachten: - Grillfeuer nur in bestehenden Feuerstellen entfachen. - Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. - Die Anweisungen der lokalen Behörden unbedingt befolgen.
Ein kantonsweites Feuerverbot sei derzeit nicht angezeigt, da die Trockenheit in den Regionen noch unterschiedlich stark ausgeprägt sei, heisst es in der Mitteilung weiter. «Die Wetteraussichten verheissen aber weitere trockene Tage. Die Fachleute des Kantonsforstamtes und des kantonalen Führungsstabes beobachten die Lage und ziehen bei Bedarf weitergehende Regelungen in Betracht.»