Der Gemeinderat Wartau hat die Strategie für die Siedlungsentwicklung nach innen festgelegt. Grundlage dafür seien die Erkenntnisse aus den im Jahr 2019 durchgeführten Bevölkerungs-Workshops gewesen.
Im kommunalen Richtplan wurde diese Strategie konkretisiert. Der Richtplan sei verbindlich und zeige auf, wie sich die Gemeinde Wartau in den nächsten 25 Jahren räumlich entwickeln soll.
Eine Arbeitsgruppe hat in den vergangenen Monaten die grundeigentümerverbindliche Nutzungsplanung auf dieses strategische Instrument entsprechend angepasst oder erarbeitet, schreibt die Gemeinde in einer Medienmitteilung.
Dazu gehörten das Baureglement und der Zonenplan, die Schutzverordnung (vorerst Ortsbildschutzgebiete) sowie weitere damit verbundene Dokumente.
Der Gemeinderat habe diese Planungsmittel an seiner letzten Sitzung zur kantonalen Vorprüfung freigegeben. Nun werde die umfassende Dokumentation eingereicht.
Ab 2024 kann die Bevölkerung mitwirken
Mit dem Prüfungsbericht des Kantons darf in vier bis sechs Monaten gerechnet werden. Sobald dieser vorliegt, werden die Planungsmittel nötigenfalls angepasst und anschliessend durch den Gemeinderat freigegeben
Voraussichtlich im Spätsommer 2024 werden der Bevölkerung die erarbeiteten Nutzungspläne und Reglemente im Detail vorgestellt.
Danach haben die Wartauerinnen und Wartauer die Möglichkeit ihre Ideen, Wünsche und Anliegen im Mitwirkungsprozess einzubringen.
Die öffentliche Mitwirkung startet voraussichtlich im Herbst 2024. Das Auflageverfahren ist für den Winter 2024/25 vorgesehen.