In allen sechs Werdenberger Gemeinden ist es verboten, im Jahr 2024 auf Flächen Mais anzupflanzen, auf denen bereits im Jahr 2023 Mais angebaut wurde. Diese Massnahme kam schon in der Vergangenheit zur Anwendung.
Auch in den Regionen der Nachbarschaft sind viele Gemeinden vom Entscheid des Kantons betroffen, wie einer Medienmitteilung zu entnehmen ist. Das Verbot gilt nicht für das Obertoggenburg, dort wird allerdings auch kein Mais angebaut.
Einen Radius von zehn Kilometern definiert
In jüngster Zeit konnten mit Fallen an 19 von 26 Standorten in den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Appenzell Ausserrhoden und Schwyz Maiswurzelbohrer nachgewiesen werden.
Der Maiswurzelbohrer legt im Herbst seine Eier in bestehende oder bereits abgeerntete Maisfelder. Die Larven schlüpfen im nächsten Frühjahr/Frühsommer und fressen dann die Wurzeln der Maispflanze. Weil die Larven auf Mais angewiesen sind, kann der Maiswurzelbohrer mit einer geeigneten Fruchtfolgestrategie erfolgreich bekämpft werden.
Ist an einem Standort der Maiswurzelbohrer nachgewiesen worden, ist gemäss Vorgaben des Bundes in einem Radius von zehn Kilometern zwingend eine Fruchtfolge einzuhalten. Das kantonale Landwirtschaftsamt hat am 14. September 2022 eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.