Wie Kesb-Präsident Arno Rissi in seinem Jahresbericht 2021 schreibt, werden die Nachwirkungen der Pandemie die Wirtschaft und die Gesellschaft in der kommenden Zeit beschäftigen und Spuren hinterlassen. Ob dies Auswirkungen auf die Arbeit der Kesb haben werde, darüber liesse sich derzeit nur spekulieren. Für die Kesb Werdenberg führten per Ende 2021 neun Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände sowie 170 private Beistandspersonen insgesamt 640 Beistandschaften.
«Die personellen Wechsel bei der Berufsbeistandschaft führten weiterhin dazu, dass für zahlreiche Verbeiständete neue Beistandspersonen ernennt werden mussten. Die personelle Situation in der Berufsbeistandschaft hat sich nun aber stabilisiert», so Arno Rissi.
Die Behörde eröffnete 2021 für 278 Personen (Vorjahr 178) ein neues Dossier. Per 31. Dezember wurden für 250 Kinder (Vorjahr 245) und 430 Erwachsene (Vorjahr 401) ein Dossier geführt.
Anhaltender Trend zunehmender Komplexität und Dringlichkeit
Die Kesb fällte letztes Jahr an 80 Sitzungen 770 Entscheide. Festzustellen sei in den letzten Monaten in einzelnen Geschäftsfällen, insbesondere im Kindesschutz, ein anhaltender Trend zunehmender Komplexität und Dringlichkeit. Gegen 19 (Vorjahr ebenfalls 19) der 770 Entscheide wurde das Rechtsmittel der Beschwerde ergriffen.
Zwei Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen, heisst es im Jahresbericht weiter. Sechs Beschwerdeverfahren sind per Stichtag bei der Verwaltungsrekurskommission und eines aus dem Jahr 2020 beim Kantonsgericht hängig.
Der zivilrechtliche Schutz als Kernaufgabe
Die Jahresrechnung 2021 konnte mit einem Gesamtaufwand von 1663499 Franken (Vorjahr 1559484 Franken) um 138201 Franken unter dem Voranschlag abgeschlossen werden. Die Kosten pro Einwohnenden betrugen 35,25 Franken (Vorjahr 33,40 Franken). Die Kosten pro Fall betrugen 1831 Franken (Vorjahr 1227 Franken).
Aufgrund des Abschlusses unter Budget konnte den Trägergemeinden 190430 Franken zurückerstattet werden. Das Budget 2022 sieht einen Gesamtaufwand von 1956800 Franken vor.
Augenmerk gilt den Beistandspersonen
Der zivilrechtliche Kindes- und Erwachsenenschutz wird aus Sicht von Arno Rissi die Kernaufgabe bleiben.
«Behördliche Unterstützungsmassnahmen sollen weiterhin nur dort greifen, wo vorgelagerte Systeme nicht ausreichend sind und Personen sowie ihre Angehörigen nicht oder nicht mehr rechtsgenüglich handeln können. Zur Umsetzung dieses Auftrages bedarf es, nebst gut ausgebildeten und laufend geschulten Mitarbeitenden, auch dem Zutun verschiedener anderer Akteure, insbesondere der Beistandspersonen. Deshalb gilt unser besonderes Augenmerk der Einsetzung, Betreuung sowie der Aus- und Weiterbildung von privaten Beistandspersonen».
Die Kesb wappnet sich juristisch
Am 1. Januar 2021 hat Andreas Bernold, Gemeindepräsident von Wartau, das Präsidium des Zweckverbandes der Kesb Werdenberg von Heinz Rothenberger (Buchs) übernommen. Andreas Bernold schreibt in seinem Jahresbericht:
Das Jahr 2021 war für die Kesb Werdenberg ein intensives und von Veränderungen bei den Sozialen Diensten Werdenberg (SDW) geprägtes Jahr.Es sei ein anhaltender Trend an steigendem Volumen, Komplexität und Dringlichkeit in den Fällen erkennbar. Insbesondere bei notwendigen Interventionen der Kesb im häuslichen Bereich hätten sich regelmässig eine «hohe bis sehr hohe Dringlichkeit und Komplexität der Fallkonstellationen» ergeben. Sie binden jeweils beträchtliche personelle Ressourcen, teils über mehrere Tage oder gar Wochen. Dies führe dazu, dass andere «ordentliche» Geschäfte, welche nicht selten ebenfalls zeitkritisch sind, zurückstehen müssen. 80-Prozent-Stelle für internen Rechtsdienst Das alles verursache eine längere Dauer der jeweiligen Verfahren. Im Weiteren sei sehr deutlich festzustellen, dass die Schwierigkeiten der rechtlichen Fragestellungen in einzelnen Fallsituationen stark zugenommen haben. Schliesslich sei auch festzustellen, dass von den Betroffenen sehr rasch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ins Verfahren miteinbezogen werden, was nicht immer zu einer speditiveren Verfahrensführung beiträgt, die Verfahren zeitintensiver werden und fundierte Rechtskenntnisse erfordern. Aufgrund dieser Entwicklung hat die ausserordentliche Delegiertenversammlung am 9. November des vergangenen Jahres der Implementierung eines internen Rechtsdienstes (Pensum 80 Prozent) ab dem 1. Januar, durch die Ausdehnung des Stellenrahmens der Kesb, zugestimmt. Für diese neue Stelle konnte Sybille Clausen, M. A. HSG Law, auf den kommenden 1. April gewonnen werden.