Insbesondere gingen keine Lärmklagen ein, was ursprünglich angedachte Lärmmessungen obsolet machte. Der Stadtrat hat deshalb der zweiten Etappe der Versuchsphase zugestimmt. Die entsprechenden Verfügungen sind wiederum auf ein Jahr befristet. Es wird nach Abschluss der Versuchsanordnung definitiv darüber zu befinden sein, wie hier weiter vorzugehen ist.