«Wer ist unser Gemeindepräsident?», Ausgabe vom 7. September
Martin Schmidt, Pfarrer und Präsident des Kirchenrates, gibt eine Wahlempfehlung für Bertrand Hug ab. Sein gutes demokratisches Recht. Problematisch wird diese Empfehlung dann, wenn er seine Rolle als Kirchenpolitiker hervorhebt und dabei wesentliche, wohl kaum christlichen Werten entsprechende Fehlleistungen aussen vorlässt.
In beleidigender überheblicher Weise vermutet Schmidt zur grossen Gegnerschaft: «Sie ist in die Unruhe im Dorf involviert und nicht auf ihre Rechnung gekommen.»
Mir scheint eher, Bertrand Hug komme allzu stark zu Lasten der Allgemeinheit auf seine Rechnung, so wie beim Kauf von 8000 Quadratmeter Boden, anstatt diesen echten Landwirten zu überlassen.
Zum x-ten Mal sei daran erinnert, dass Bertrand Hug im widerrechtlichen Alleingang Strafanzeigen verbunden mit faustdicken Lügen gegen unbescholtene Bürger wie Christoph Tinner (CT) in Gang setzt und nicht einmal vor deren Familien haltmacht. Er schreckt auch nicht davor zurück, dem Verteidiger Mittäter- oder Gehilfenschaft zu unterstellen und ihn mit der erlogenen Behauptung, es laufe ein Strafverfahren wegen Steuerbetrugs zu diffamieren.
Weitere Beispiele zu falschen Behauptungen des Bertrand Hug zu CT oder einer von CT präsidierten AG samt Richtigstellungen: CT bedränge eine alte Frau, um ihr Boden abzukaufen. Diese Frau ist CT völlig unbekannt. CT kaufe nutzlose Liegenschaften. Erstens gibt es einen Ratsbeschluss und zweitens bleibt ohne diesen Kauf ein Baugrundstück unerschlossen. CT habe einem Freund zu Bauland verholfen. Das ist eine Rekursangelegenheit, weder die Gemeinde und schon gar nicht CT sind an der Umzonung beteiligt. CT habe Urkunden gefälscht und fremdes Logo verwendet. Keine einzige solche Urkunde existiert, nur in der Fantasie des Bertrand Hug. CT schreibe übersetzte Rechnungen für Transporte ans Altersheim. CT hat keine Transporte im Auftrag Altersheim getätigt. Die von CT präsidierte AG habe dubiose Kontakte und unregelmässige Buchhaltung und Steuern. Dubiose Kontakte sind frei erfunden.
Die «Leistungen» von Bertrand Hug im Baurecht: Windschutzstreifen als Wald bezeichnet, Beharren auf inexistentem Zonenabstand, eine Weilerzone ist Bauland.
Ich habe bis heute darauf verzichtet, das nutzlose Strafverfahren CT genauer zu kommentieren. Jetzt reicht es mir. Wenn der Präsident einer Kirchenorganisation, der ich wacker Steuern abgeliefert habe, glaubt, aktiv Leute empfehlen zu müssen, die derartig dreist lügen sowie Verteidiger verunglimpfen, sei die Frage erlaubt, ob eine solche Organisation unser Geld verdient.
Schmidt meint zum Schluss, dass so keine Leute mehr gefunden werden, die sich zum Wohl der Gemeinde einsetzen. Solcher Faktenumgang fördert das Wohl der Gemeinde nicht. Es sei der Kirche empfohlen, sich zu fragen, weshalb sie immer mehr Gläubige verliert. Unausgewogenes Schönreden und Wegsehen bei Lügen füllt Kirchen nicht.
Marco Müller, Rechtsanwalt, Wisflegge 8, 9468 Sax