Wildhüter erlegt Luchse statt Wolf: Untersuchung eröffnet | W&O

Graubünden 26.11.2024

Wildhüter erlegt Luchse statt Wolf: Untersuchung eröffnet

Im Rahmen eines nächtlichen Einsatzes zur Wolfsregulation wurden durch einen Wildhüter zwei Jungluchse und ein ausgewachsener Luchs erlegt. Der Wildhüter meldete den Vorfall nach der Feststellung des Fehlers unverzüglich den vorgesetzten Stellen. Eine strafrechtliche Untersuchung wurde eingeleitet und erste Massnahmen ergriffen.

Von SK/mlb
aktualisiert am 26.11.2024
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Am 16. November 2024 hat ein Wildhüter bei einem Einsatz zur Wolfsregulation fälschlicherweise drei Luchse erlegt. Das teilt die Standeskanzlei Graubünden am Dienstag mit.

Zum Zeitpunkt des Vorfalls sei der Wildhüter, der seinen Aufsichtskreis ausserhalb des Abschussperimeters hat, im Auftrag des Amts für Jagd und Fischerei (AJF) auf einem Einsatz zur Wolfsregulation in der Surselva unterwegs gewesen.

Auf dem Wärmebild sahen sie aus wie Wölfe

Der Wildhüter habe nach den verbleibenden drei von acht Wolfswelpen des Vorabrudels gesucht, welche Anfang September zum Abschuss freigegeben worden waren. Die Identifizierung der drei entdeckten Tiere erfolgte in der Nacht mittels Wärmebildtechnik, heisst es in der Mitteilung weiter.

Der Wildhüter war der festen Überzeugung, auf die drei besagten Jungwölfe zu schiessen, welche sich im Gebiet befanden.

Er habe den Vorfall unmittelbar nach Auffinden der fälschlicherweise erlegten Luchse seinen Vorgesetzten gemeldet. Bei den erlegten Tieren handelte es sich um zwei Jungluchse und einen ausgewachsenen männlichen Luchs.

Strafrechtliche Konsequenzen nicht ausgeschlossen

Der Wildhüter zeigte sich gemäss Communiqué bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden selbst an. Die Umstände, die zu diesen Fehlabschüssen geführt haben, sollen nun im Rahmen der strafrechtlichen Untersuchung aufgearbeitet werden. Über allfällige strafrechtliche Konsequenzen werde die Staatsanwaltschaft entscheiden.

«Wir bedauern den Vorfall ausserordentlich und werden diesen im Detail aufarbeiten», sagt Adrian Arquint, Leiter des Amts für Jagd für Fischerei. Das Amt sei sich bewusst, dass so etwas nicht vorkommen dürfe. Das AJF hat den Wildhüter per sofort bis zur vollständigen Klärung des Vorfalls von der Wolfsregulation ausgeschlossen.

Der Eurasische Luchs ist bundesrechtlich geschützt und gilt als Art von sehr hoher nationaler Priorität. Im Kanton Graubünden konnten im Sommer 2024 mindestens sieben Luchsreproduktionen bestätigt werden, einzelne Ausfälle können die Struktur des Bestands aber beeinträchtigen. Deshalb prüft der Kanton nun mit dem Bundesamt für Umwelt, ob der entstandene Schaden an der Population durch eine einmalige Einbringung einer vergleichbaren Anzahl Luchse aus einer fremden Population kompensiert werden soll.