Im Werdenberg und Obertoggenburg stehen aktuell drei aktive Blitzer – diese Information kommt nicht aus einem illegalen Telegram-Chat, sondern von der Kantonspolizei St. Gallen selber. Sie publiziert die jeweiligen Standorte der semistationären Messanlagen im Kanton St. Gallen weiterhin im Internet.
Es ist schnell passiert: Kurz nicht auf den Tacho geschaut und schon «blitzt» die Kantonspolizei (Kapo) St. Gallen ein teures Foto. Die Schuld suchen die Ertappten dann meist nicht bei sich selber, sondern bei den Ordnungshütern beziehungsweise den «fiesen Orten», die diese für ihre Kontrollen wählen.
Unfallzahlen senken, Verkehrssicherheit erhöhen
Was dabei oft in Vergessenheit gerät: Die Kapo St. Gallen warnt bereits seit sechs Jahren aktiv im Internet vor den Standorten ihrer semistationären Messanlagen. Das Hauptziel lautet, die Unfallzahlen zu senken und die Verkehrssicherheit zu erhöhen, hiess es schon vor Jahren seitens der Kantonspolizei. Die Bürger würden dank der Veröffentlichung sensibilisiert: Jeder, der sich über die Radarstandorte informiere, befasse sich mit dem Thema Geschwindigkeit – und fahre daher angepasster oder früher von zu Hause los.
Das pivate Warnen ist verboten
An dieser Begründung für den behördlichen «Warndienst» hat sich bis heute nichts geändert, wie Kapo-Mediensprecher Pascal Häderli auf Anfragen sagt. Man gebe den Standort deshalb im Internet auch nur vage an, also etwa das Dorf und den Strassennamen, aber sicher keine Hausnummer. Das sorge dafür, dass die Automobilisten grundsätzlich vorsichtiger unterwegs seien und nicht einfach punktuell bremsen würden.
Wer sich also auf der offiziellen Seite der Kapo St. Gallen über die Standorte der Radaranlagen informiert, macht nichts falsch. Und er weiss auch, dass momentan auf Werdenberger und Obertoggenburger Strassen immerhin an drei verschiedenen Orten «Fotos gemacht» werden. Oder mindestens sollte er davon ausgehen, denn die Angaben auf der Website der Kapo sind nicht sakrosankt. Schliesslich ist eine gewisse Ungewissheit bei der Auflistung der Blitzer seitens der Polizei durchaus beabsichtigt.
Was man hingegen tunlichst unterlassen sollte: andere Personen aktiv vor den Radarkontrollen zu warnen. Denn laut Artikel 98a des Strassenverkehrsgesetzes wird in der Schweiz seit einigen Jahren «mit Busse bestraft, wer öffentlich vor behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr warnt». Und unter «öffentlich» fallen sogar schon geschlossene WhatsApp- oder Facebook-Gruppen. Die Polizei hingegen stützt sich bei der Bekanntgabe der Standorte der semistationären Anlagen auf die Botschaft zur «via sicura». Und darin heisst es: «Legal bleiben Hinweise der Polizei auf bevorstehende Verkehrskontrollen beispielsweise im Rahmen von Verkehrssicherheitskampagnen oder von Geschwindigkeitskontrollen bei Autobahnbaustellen.»
Die Sache war einst ein Politikum
Dass die St. Galler Kantonspolizei vor ihren eigenen Radargeräten warnt, wurde kurz nach der Einführung der Massnahme sogar zum Politikum. In einer Einfachen Anfrage kritisierten die beiden SP-Kantonsräte Ruedi Blumer und Peter Hartmann damals, dass die gewünschte präventive Wirkung der Radaranlagen durch die Veröffentlichung zunichtegemacht werde.
Die Regierung stärkte der Kapo aber den Rücken. Sie hielt in ihrer Antwort auf den Vorstoss der beiden Politiker fest, es würden nur ungefähre Standorte genannt – die jeweilige Strasse, aber weder der konkrete Ort noch die genaue Kontrollzeit. Mit der Ankündigung der Geschwindigkeitskontrollen werde daher nicht gewarnt. Das Wissen um Radargeräte zwinge die Verkehrsteilnehmer einzig «zu erhöhter Aufmerksamkeit». Es werde daher sehr wohl erreicht, dass die Fahrzeuglenker vorsichtiger unterwegs seien – dies sei umso effektiver, als die Messgeräte an heiklen Stellen aufgestellt würden, vor Schulen, Kindergärten, Heimen, Spitälern, Fussgängerstreifen, Baustellen, Kuppen, antwortete die Regierung damals. (rv/ab)