Werter Edi Jäger, ist es möglich, dass Sie in der Lebensschulung beim Thema «Anstand» zu kurz gekommen sind? Ihr Leserbrief im W&O vom 18. Januar trifft weit unter die Gürtellinie. Sie üben in ihren Anschuldigungen gegen den Sennwalder Gemeindepräsidenten Bertrand Hug in keiner Weise sachliche Kritik, sondern bösartige Anschuldigungen auf die Person Hug.
Wie stellen Sie sich eine öffentliche Verlautbarung betreffend die Einstellungsverfügung in der Streitsache Gemeinde Sennwald gegen Tinner vor? Muss sich der Gemeindepräsident, der im Gegensatz zu Ihnen in vielen Belangen der Geheimhaltung untersteht, in dieser Sache überhaupt öffentlich äussern?
Herr Jäger, Sie haben früher als Grenzwächter beruflich oft eng mit Bertrand Hug zusammengearbeitet. Haben Sie vielleicht eine persönliche Abrechnung gegen Hug offen?
Übrigens, die fraglichen Anklagepunkte bei der Staatsanwaltschaft sind zumeist im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) und nicht in der Strafprozessordnung nachzusehen. Sehen Sie einmal unter StGB Artikel 173 – 175 (Ehrverletzung, Verleumdung usw.) nach! Diese Artikel könnten bei einer entsprechenden Klage eventuell auch gegen Sie relevant werden.
Herr Jäger, Sie sind Grenzwächter und stehen in der Ausübung Ihres Berufes auch in der Öffentlichkeit. Deshalb sollten Sie aus Erfahrung wissen, wie mühsam und bedrückend es ist, mit verallgemeinernden und ungerechtfertigten Anschuldigungen umzugehen.
Leo Gschwend, Iverturststrasse 1, Grabs