Am Mittwoch und Donnerstag, 7. und 8. August, stellte die Wildhut von Appenzell Ausserrhoden je einen Wolfsriss auf der Schwägalp fest. Die gerissenen Ziegen waren nicht durch Herdenschutzmassnahmen geschützt, teilt die Kantonskanzlei in einem Communiqué mit. Die Wildhut habe an einer der Ziegen DNA-Proben entnommen.
Diese Proben könnten Aufschluss geben zu weiteren Informationen zum betreffenden Wolf wie Herkunft, Abstammung, Geschlecht oder Individuum. Die Analysen stehen noch aus. Die Ausserrhoder Tierhaltenden seien mit einem SMS-Alarm über die Wolfspräsenz informiert worden.
Voraussetzungen für Abschuss noch nicht gegeben
Wölfe müssen mehrere Schäden an Nutztieren in geschützten Herden verursachen, bevor ein Abschuss erwägt werden kann. Dies sieht die eidgenössische Jagdgesetzgebung vor. Für die Nutztierrisse in Appenzell Ausserrhoden seien diese Voraussetzungen noch nicht erfüllt.
Vermutlich war es ein Einzelwolf
Erst der Schafriss vom 2. Juli habe in einer geschützten Herde stattgefunden. Die wiederholten Wolfsbeobachtungen und Nutztierrisse im Appenzellerland weisen auf einen Einzelwolf hin. In zwei Fällen eindeutig nachgewiesen sei ein männliches Tier M437.
Männliche Wölfe legen weite Strecken zurück, in der Regel auf der Suche nach einem Geschlechtspartner. Ein zweiter Wolf sei nie beobachtet worden. Es gebe somit keine Hinweise auf eine Paar- oder Rudelbildung. Wie lange der einzelne männliche Wolf in der Region bleibt, könne nicht vorausgesehen werden.