Wolfspaar reisst in Flums rund 30 Schafe in einem Monat und darf trotzdem nicht abgeschossen werden | W&O

Sarganserland 31.07.2024

Wolfspaar reisst in Flums rund 30 Schafe in einem Monat und darf trotzdem nicht abgeschossen werden

In Flums sorgt ein Wolfspaar für mächtig Ärger. Allein im letzten Monat war es für mindestens 27 Schafsrisse verantwortlich. Der Tierschutz verbietet jedoch einen Abschuss – zumindest vorerst.

Von Manuel Fässler
aktualisiert am 31.07.2024
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Seit dem 30. Juni wurden in Flums 30 Schafe gerissen. Simon Meier, Abteilungsleiter vom Amt für Natur, Jagd und Fischerei, sagte noch vor Wochenfrist, dass die Abklärungen zu den Schafsrissen laufen würden, man jedoch nicht davon ausgehe, dass die Schafsrisse auf ein einzelnes Paar zurückzuführen seien.

Nach neusten Erkenntnissen soll nun aber doch ein einzelnes Wolfspaar hinter den ganzen Angriffen stecken. Dies berichtet Rolf Wildhaber, Wildhüter des Kantons St.Gallen, gegenüber «FM1Today».

Elterntiere dürfen nicht erschossen werden

Laut Wildhaber könne zu 95 Prozent gesagt werden, dass die Wölfe, die in Flums ihr Unwesen getrieben haben, Elterntiere seien. Das sei ein Problem, denn obwohl es sich erwiesenermassen um Problemwölfe handle und die Anzahl Risse geschützter Schafe schon weit überschritten worden sei, könnten sie nicht einfach geschossen werden.

Ein Wolf wird laut Simon Meier dann zu einem Problemwolf, wenn er innerhalb von vier Monaten sechs Schafe reisst, die ausreichend geschützt sind.

Der Tierschutz gilt nun aber auch für dieses Problem-Wolfspaar, weshalb es nicht geschossen werden darf. «Auch ein Problemwolf ist geschützt, wenn er Jungtiere hat», erklärt Rolf Wildhaber.

Nun geht es wohl den Kleinen an den Kragen

Dem Kanton sind also ein Stück weit die Hände gebunden. Ganz machtlos muss er dem Geschehen aber nicht zusehen. Eine Möglichkeit sei es, die Hälfte der Jungtiere des Wolfspaares zu schiessen, sobald diese ein gewisses Alter erreicht hätten, erklärt Wildhaber gegenüber «FM1Today». Dafür sei es zurzeit aber noch zu früh.

Auch den Elterntieren drohe Ungemach, sobald ihre Welpen nicht mehr auf sie angewiesen sind. Dann könnte nämlich vom Kanton eine Abschussfreigabe erteilt werden.