Zechprellerei und Schwarzfahrten: Frau muss wegen Betrugs ins Gefängnis - vom Landesverweis wird aber abgesehen | W&O

11.10.2021

Zechprellerei und Schwarzfahrten: Frau muss wegen Betrugs ins Gefängnis - vom Landesverweis wird aber abgesehen

Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland schickt eine Liechtensteinerin wegen Betrugs ins Gefängnis. Auf Grund von Vorstrafen sei eine bedingte Haft nicht möglich.

Von Reinhold Meier
aktualisiert am 28.02.2023
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Die Anklage hatte der Mittfünfzigerin vorgeworfen, in mindestens sieben Fällen Kunden aus der ganzen Schweiz übers Ohr gehauen zu haben. Dazu habe sie auf Internetplattformen teure Handys angeboten, aber nie geliefert. Mittels Mails hatte sie die Kunden bewegt, Vorkasse zu leisten. Das Geld, insgesamt über 3000 Franken, war dann jeweils weg. Die Operationen liefen von Bad Ragaz aus.

Hier hielt sich die gehbehinderte Rentnerin illegal auf. Dies, nachdem sie zwar Jahre zuvor einen Schweizer geehelicht und sich im Kurort niedergelassen hatte. Doch schon vier Monate nach der Vermählung meldete sie sich ins Ausland ab. Ihre Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz lief denn auch fünf Jahre später turnusmässig ab. Ein Antrag auf Verlängerung wurde im April 2018 endgültig abgewiesen, weil wichtige Unterlagen fehlten. Ein dreiviertel Jahr später kam es dann zu den besagten Betrugstaten.

Ohne zu zahlen, in Hotels logiert und Zug gefahren

Ferner wurde der Frau mehrfache Zellprellerei zur Last gelegt. Dazu quartierte sie sich rund ein halbes Jahr nach den Handy-Tricks in einem Sporthotel der Region ein und zahlte die erste Nacht anstandslos. Fünf Verlängerungsnächte hingegen blieb sie samt Konsumation schuldig. Im Monat darauf wiederholte sie das Spiel in einem Rheintaler Hotel, diesmal blieben drei Übernachtungen inklusive Essen, Trinken und Wäscherei offen. Im gleichen Zeitraum rundeten sieben Schwarzfahrten mit den SBB das trübe Bild ab. Die Staatsanwaltschaft forderte einen Schuldspruch wegen rechtswidrigen Aufenthalts, Zechprellerei und mehrfachen Betrugs. Dafür solle sie zehn Monate ins Gefängnis sowie 15 Jahre des Landes verwiesen werden.

Die Verteidigung forderte Freisprüche von Vorwürfen

An Schranken ist die Beschuldigte mehrfach nicht erschienen. So fand nun im vierten Anlauf eine Verhandlung unter ihrer Abwesenheit statt. Die Verteidigung forderte Freisprüche von den Vorwürfen des Betrugs und der Zechprellerei. Beim Betrug fehle die Arglist, hiess es. Die Kunden hätten eine Mitverantwortung und merken müssen, dass die Telefone viel zu günstig angeboten worden wären. Auch bei den Hotelunterkünften liege es in mindestens einem Fall, bei dem Rheintaler Gastgeber, allenfalls Sicherheiten zu verlangen, wenn eine Kundin in ärmlichem Aufzug und am Rollator teure Nächte buche. Im anderen Zechprellerfall sei ein Schuldspruch gerechtfertigt.

Das Gericht gelangte nach Abwägung der Sachverhalte zum Schluss, dass die Frau im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen sei. Es schickt sie für sieben Monate ins Gefängnis. Eine bedingte Haft sei nicht mehr möglich, dafür sei die Liste der Vorstrafen zu lang. Zudem habe die Frau bereits in der Vergangenheit mehrere Haftstrafen erhalten, die Prognose sei somit schlecht. Vom Landesverweis sieht das Gericht jedoch ab. Dies vor allem, weil die Straftaten nicht zu den sogenannten Katalogdelikten gehören, die einen Landesverweis erzwingen. Zudem sei eine tatsächliche, akute Gefährdung der Landessicherheit angesichts des eher dürftig wirkenden kriminellen Handelns nicht wirklich gegeben, hiess es sinngemäss.