Am 29. März 1923 wurde der schweizerisch-liechtensteinische Zollanschlussvertrag unterzeichnet. 2023 wird dieses Vertragswerk also 100 Jahre alt. Ein Jubiläumsfest wird zum Anlass genommen, die besonderen Beziehungen zwischen den beiden Staaten in Erinnerung zu rufen und wertzuschätzen.
Der Zollvertrag legte den Grundstein für die heutige Zusammenarbeit zwischen den beiden Nachbarstaaten in praktisch allen Lebensbereichen.
Eine besondere Rolle wird bei diesen Jubiläumsfeierlichkeiten die alte Rheinbrücke Sevelen – Vaduz spielen, denn von Ende April bis Ende Juni wird sie zum Schauplatz einer künstlerischen Intervention.
Um dem verbindenden, gemeinsamen Charakter des Zollanschlussvertrages mit der künstlerischen Intervention gerecht zu werden, können ausserdem nur Kunstschaffende am Wettbewerb teilnehmen, die gemeinsame Künstlerkollektive bilden, also Künstlergruppen (mindestens zwei Personen), die zwingend gleichzeitig mit Personen aus beiden Ländern bzw. aus Liechtenstein und der Schweiz zusammengesetzt sind.
Künstlerkollektive von dies- und jenseits des Rheins
Professionelle Kunstschaffende aus Liechtenstein oder solche, die dort wohnhaft sind, die im Kanton St. Gallen wohnen oder mit einem starken Bezug zum Kanton St. Gallen behaftet sind, können am Wettbewerb teilnehmen. Er steht allen Sparten der Kunst offen. Die Projekte müssen einen Bezug zum Thema Zollvertrag bzw. zur Freundschaft beider Länder unter Einbezug der alten Rheinbrücke Sevelen – Vaduz haben.
Die historische Holzbrücke darf durch die künstlerische Intervention nicht beeinträchtigt werden.