Ein Paar, das in der Region Toggenburg wohnt, geriet sich in die Haare. Es begann mit Worten, dann haben sie sich gegenseitig hochgeschaukelt. Schliesslich eskalierte die Situation. Über das, was sich dann zugetragen hat, gibt es zwei Versionen.
Die Erzählung der Frau lautet so: Der Mann verpasste ihr einen Schlag in die Magengegend und umfasste mit beiden Händen ihren Hals. Sie wehrte sich mit Händen und Füssen. Ihr Partner drückte ihr den Hals zu, sie bekam deswegen keine Luft mehr, bis ihre Augen flackerten und ihr schwarz vor Augen wurde. Er liess los, drückte kurze Zeit später aber nochmal gegen ihren Hals. Er ging dann nach draussen. Als sie mit ihm reden wollte, wollte er seine Ruhe und sagte «lass mich jetzt» und «geh, sonst endet es tödlich».
Vor dem Kreisgericht Toggenburg schilderte der Mann einige Teile des Vorgangs anders. Es habe einen Streit gegeben und in dessen Verlauf habe sie ihn festgehalten. Er habe sie immer wieder weggestossen und dann auch gesagt: «Lass mich jetzt, sonst rufe ich die Polizei.» Er sei dann nach draussen gegangen, wo er weiter« g'wäffeltet» habe. An der Gerichtsverhandlung erwähnte er weder die Szene mit dem Würgen noch die Worte, die er draussen gesagt haben könnte.
Für den Staatsanwalt sind die Aussagen der Frau glaubhaft
Der Mann war eher wortkarg. Auf Rückfrage des vorsitzenden Richters gab er zu, dass er und seine Partnerin körperlich aneinandergeraten sind. Sie habe ihn mit beiden Armen festgehalten, er habe sie dann weggestossen. Dabei habe er sie am Hals berührt. Sie sei auf den Boden gefallen, wieder aufgestanden und er habe sie ein zweites Mal weggestossen.
Ich habe aber nicht mit Wissen die Hand zugedrückt.»
Für den Staatsanwalt, der die Aussagen der Frau als glaubhaft bezeichnete, machte sich der Mann der versuchten schweren Körperverletzung schuldig. Der Mann habe sich nicht nur gegen die Angriffe der Frau gewehrt, die ihm körperlich unterlegen war. Die Folgen – Hauteinblutungen und Schmerzen – würden auf das Würgen hindeuten. Dabei habe der Mann die Frau in unmittelbare Lebensgefahr bringen und eine schwere Verletzung mit bleibenden Folgen in Kauf nehmen wollen. Damit sei der Tatbestand der versuchten schweren Körperverletzung oder eventuell der Gefährdung des Lebens erfüllt.
Die Aussagen der Frau, dass er sie beim Rausgehen mit dem Tod bedroht habe, sind gemäss dem Staatsanwalt plausibel. Was sie gegenüber den Untersuchungsbehörden erzählte, sei real Erlebtes und habe die Frau in Angst und Schrecken versetzt. Somit habe sich der Mann auch der Drohung schuldig gemacht.
Verteidigung: Er wollte der Frau keine Schmerzen zufügen
Wie der Mann bereits vor dem Gericht sagte, betonte auch dessen Verteidigerin, dass der Streit ausgeufert sei. Er habe nicht die Absicht gehabt, seiner Partnerin Schmerzen zuzufügen. Bei der emotionalen Überreaktion, die durch das gegenseitige Hochschaukeln entstanden ist, seien weder Brutalität noch Sadismus erkennbar. Sie plädierte, das Vorgefallene als versuchte einfache Körperverletzung zu taxieren.
Der Mann zeige sich einsichtig und habe sich mehrmals entschuldigt. Kurz nach dem Vorfall wandte er sich an eine Beratungsstelle und arbeitet seither mit psychologischer Hilfe an seinem Verhalten in Konfliktsituationen. Wie er gegenüber dem Gericht erklärte, wohnt er wieder mit seiner Partnerin zusammen. Das klappe gut, sie hätten Lösungen gefunden, wenn es wieder zu einer Diskussion komme. Er sagte:
Ich wollte ihr nichts antun oder ihr schaden. Ich gäbe mein letztes Hemd für sie.
Die Drohung könne dem Mann nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, führte die Verteidigerin weiter aus. Unbestritten waren zwei weitere Punkte: Zum einen, dass der Mann beim Autofahren im angetrunkenen Zustand erwischt worden ist. Zum anderen, dass bei ihm ein Laserzielgerät gefunden wurde, für das er keine Bewilligung hatte.
Gericht ist der Meinung, dass es gut kommt
Die Toggenburger Kreisrichter stuften den Vorfall als versuchte einfache Körperverletzung ein. Sie schenkten der Version der Frau Glauben und hielten fest, dass die Frau nach der Tat objektiv feststellbare Spuren wie blaue Flecken am Hals hatte. Der Mann sei aber nicht skrupellos vorgegangen und habe auch nicht mit einem direkten Vorsatz gehandelt.
Bei der Festsetzung der Strafe – eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen von je 130 Franken – kam dem Mann zugute, dass er glaubhaft Reue zeigte und von sich aus angefangen hat, sein Verhalten zu verbessern. Die Geldstrafe wurde bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von zwei Jahren. Denn die Richter sind überzeugt: «Es kommt gut mit Ihnen.»