Es ist nach wie vor unsere Absicht, zirka 250 qualitativ ansprechende Arbeitsplätze in unserer Gemeinde zu ermöglichen. Dies ist nach meiner Meinung vom Gemeinderat systematisch hintertrieben worden.
Im Juni 2022 hat die Kantons-Regierung die Unzuständigkeit der Baukommission festgestellt und den Gemeinderat zur Weiterbehandlung des Vorbescheides verpflichtet. Dies mit Berücksichtigung der Befangenheit des Gemeindepräsidenten, Bauverwalters und einem weiteren Mitglied der Baukommission.
Im Namen des Gemeinderates ist gegen die Kantons-Regierung Beschwerde an das Verwaltungsgericht erhoben worden. Ob ein Gemeinderatsbeschluss in dieser Sache vorliegt, wissen wir nicht. Weil ich noch immer Zweifel an einem entsprechenden Beschluss habe, wollte ich den Gemeinderat und die GPK dazu befragen.
Am 19. Januar 2023 hat das Verwaltungsgericht erwartungsgemäss entschieden, dass das Urteil der Baukommission und der Beschluss des Gemeinderates aufzuheben sind und die blue24immo AG auf Kosten des Steuerzahlers mit insgesamt 5350 Franken zu entschädigen ist.
Nachdem ich einen Antrag auf entsprechende Ergänzung der Jahresrechnung und des Budgets vor Beginn der Bürgerversammlung der Ratsschreiberin Petra Graf schriftlich vorgelegt habe, wurde mir dieser nach Rücksprache mit Gemeindepräsident Hug ohne Angabe einer Begründung als unzulässig zurückgewiesen.
Angesichts der vorgerückten Stunde, es war bereits 23.30 Uhr, habe ich darauf verzichtet, vor Verhandlungsschluss einen Protest zu deponieren. Nichtsdestotrotz erachte ich ein solches Vorgehen als krasse Missachtung meines demokratischen Stimmrechtes.
Es geht hier immerhin darum aufzuzeigen, dass durch fehlerhaftes Verhalten des Gemeindepräsidenten Hug zusätzlich zum bereits entstandenen Schaden ein weiterer von zirka 120'000 Franken entstehen kann. Die blue24immo AG prüft weitere rechtliche Schritte.
Martin Vetsch, Hirschweg 4, 9466 Sennwald