Die Vorwürfe gegen den 24-Jährigen aus Afghanistan wogen schwer: Das Kantonsgericht ist nicht zu einem anderen Urteil gekommen als die Vorinstanz. In der Berufung hatte der Angeklagte einen Freispruch gefordert. Die grosse Frage war: Hat er auf einem Fussballplatz drei Buben unsittlich berührt oder hat er sie nur durchsucht?
Die beiden Versionen der Geschehnisse im Jahr 2022 hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung vorgelegt. In der Erzählung des heute 24-Jährigen waren ihm AirPods abhandengekommen. Er habe am Ort des Verlusts die drei Buben angetroffen und diese schliesslich nach den AirPods durchsucht. Da er in finanziellen Schwierigkeiten war und soeben einen Job als Pizzakurier erhalten hatte, sei er auf die AirPods angewiesen gewesen.
Die Staatsanwaltschaft rekonstruierte das Ereignis anders. Demnach war die Suche nach den AirPods nur ein Vorwand. Er habe die drei Minderjährigen abgeklopft und ihnen dabei unter anderem ans Gesäss und in die Leistengegend gefasst. Die Staatsanwaltschaft hatte dies als sexuelle Handlung mit Kindern eingestuft.
Landesverweis oder Freispruch
Das Kreisgericht hatte den 24-Jährigen zu 900 Franken Busse verurteilt, hinzu kamen 23’000 Franken Verfahrenskosten und ein lebenslanges Berufsverbot mit Kindern. Das Richtergremium hatte dabei sexuelle Belästigung, nicht aber sexuelle Handlungen mit Kindern festgestellt. Ein bedeutender Unterschied: Sexuelle Handlungen mit Kindern sind eine Katalogtat für den Landesverweis.
Entsprechend viel stand für den 24-Jährigen am Kantonsgericht auf dem Spiel. Bestenfalls hätte er einen Freispruch erwirkt – schlimmstenfalls hätte es die Straftat strenger beurteilt, womit der junge Mann des Landes verwiesen worden wäre.
Beides ist nun nicht passiert: Das Kantonsgericht hat das Urteil des Kreisgerichts bestätigt. Es bleibt bei 900 Franken Busse unter Anrechnung der Untersuchungshaft und dem lebenslangen Berufsverbot. Zusätzlich zu den ursprünglichen Verfahrenskosten von über 23’000 Franken muss der Angeklagte fürs Berufungsverfahren allerdings noch einmal über 4000 Franken bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.