Beseelt vom Wunsch nach Freundschaft wurde vor 100 Jahren der Zollanschlussvertrag erstellt | W&O

04.01.2023

Beseelt vom Wunsch nach Freundschaft wurde vor 100 Jahren der Zollanschlussvertrag erstellt

Am 29. März existiert der Zollanschlussvertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein seit 100 Jahren. In der Region Werdenberg herrschte zu Beginn durchaus Skepsis. (Teil 1 von 2)

Von Armando Bianco
aktualisiert am 28.02.2023
Abo Aktion schliessen
News aus der Region?

Alle Geschichten, alle Bilder

... für nur 9 Franken im Monat oder 96 Franken im Jahr.

Am 29. März 2023 existiert der Zollanschlussvertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein seit 100 Jahren. Dieser Akt soll hüben und drüben gefeiert werden. Die Region Werdenberg unterhält intensive Kontakte verschiedenster Art mit dem Fürstentum. Die Geschichte des Zollanschlussvertrags beginnt allerdings bereits einige Jahre vor der Unterschrift beider Länder. Abgeschlossen wurde der Prozess am 29. März 1923 mit dem Vertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein über den Anschluss des Fürstentums Liechtenstein an das schweizerische Zollgebiet.
 100 Jahre Zollanschlussvertrag: Brücke zwischen Buchs und Schaan.
100 Jahre Zollanschlussvertrag: Brücke zwischen Buchs und Schaan.
In dem Vertragswerk steht geschrieben: «Der Schweizerische Bundesrat und Seine Durchlaucht der Regierende Fürst von Liechtenstein, vom Wunsche beseelt, die zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein bestehenden freundschaftlichen Beziehungen fester und inniger zu gestalten, und in der Absicht, einen Vertrag über den Anschluss des Fürstentums Liechtenstein an das schweizerische Zollgebiet, unter Vorbehalt der souveränen Hoheitsrechte Seiner Durchlaucht des Fürsten von Liechtenstein, zu schliessen, haben zu diesem Zwecke als Bevollmächtigte ernannt: Der Schweizerische Bundesrat, Herrn Bundesrat Dr. jur. Giuseppe Motta, Vorsteher des Eidgenössischen Politischen Departements, Seine Durchlaucht der Regierende Fürst von Liechtenstein Herrn Dr. jur. Emil Beck, Fürstlich Liechtensteinischer Geschäftsträger in der Schweiz, die, nachdem sie ihre Vollmachten in guter und gehöriger Form befunden haben, über folgende Bestimmungen übereingekommen sind: Das Gebiet des Fürstentums Liechtenstein wird an das schweizerische Zollgebiet angeschlossen und bildet einen Bestandteil des schweizerischen Zollgebietes. An der schweizerisch-liechtensteinischen Grenze dürfen daher während der Dauer dieses Vertrages von keiner Seite Abgaben erhoben sowie Beschränkungen und Verbote der Ein- und Ausfuhr erlassen werden, sofern solche nicht im Verkehr von Kanton zu Kanton als zulässig erklärt werden.» So lauteten die einleitenden Worte, gefolgt von verschiedensten allgemeinen Bestimmungen, der in Liechtenstein anwendbaren Bundesgesetzgebung sowie Ausführungen zu den Themen Zolldienst, Fremdenpolizei, finanzielle Leistungen und mehr.
 Die im Jahr 1901 erstellte und letzte noch erhaltene Holzbrücke am Rhein verbindet Vaduz und Sevelen.
Die im Jahr 1901 erstellte und letzte noch erhaltene Holzbrücke am Rhein verbindet Vaduz und Sevelen.

Vom armen Landstrich zur internationalen Bedeutung

In Kraft getreten ist der Vertrag am 1. Januar 1924. Im gleichen Jahr übernahm das Fürstentum den Schweizer Franken als Zahlungsmittel. Aus Liechtensteiner Sicht ersetzte der Vertrag mit der Schweiz den 1852 vereinbarten und am 2. August 1919 gekündigten Zoll- und Steuervertrag mit Österreich. Verschiedentlich geändert und ergänzt durch weitere Abkommen, ist der Zollanschlussvertrag ein zentraler Faktor des wirtschaftlichen Aufschwungs Liechtensteins in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. In der ersten Hälfte war das Land ein von Armut und Landwirtschaft geprägter Landstrich. Heute steht Liechtenstein mit seinem Finanzplatz und international tätigen Firmen wirtschaftlich glänzend da, wovon auch die angrenzende Region Werdenberg profitiert.
 Nördlichste und letzte Verbindung zwischen den zwei Ländern: Brücken Sennwald-Ruggell.
Nördlichste und letzte Verbindung zwischen den zwei Ländern: Brücken Sennwald-Ruggell.
Bild: Armando Bianco

Werdenberg fürchtete um Bahnhof Buchs

Wie bei jedem politischen Akt gab es auch in der Frage um den Zollanschlussvertrag 1923 Gegner und Befürworter. In der Region Werdenberg wurde ein Initiativkomitee gegen den Zollvertrag gegründet. Dieses legte seine Argumente in der Broschüre «Zum Zollvertrag mit Liechtenstein: Der Standpunkt der Anschluss-Gegner» dar. Das 24 Seiten dicke Papier war gezeichnet von Gallus Schwendener, Präsident des Komitees, und Aktuar Jakob Vetsch. Darin einleitend heisst es sehr freundschaftlich:
August, 1923, Buchs. Der liechtensteinische Nachbar ist in bedrängter Lage. Dem Manne muss geholfen werden. Darüber herrscht auch bei den Gegnern des Zollvertrages nur eine Meinung. Die Frage, ob dem Fürstentum Liechtenstein vonseiten der Schweiz Hülfe gebracht werden solle oder nicht, fällt daher, als einseitig bejaht, aus Abschied und Traktanden.
 Die 1935 neu erstellte Eisenbahnbrücke zwischen Buchs und Schaan. Ihre Vorgängerin war beim grossen Rheinwasser von 1927 eingestürzt.
Die 1935 neu erstellte Eisenbahnbrücke zwischen Buchs und Schaan. Ihre Vorgängerin war beim grossen Rheinwasser von 1927 eingestürzt.
Bild: Armando Bianco
Etwas weiter dann kommen Skepsis und Ablehnung zum Vorschein: «Die Verlegung des österreichischen Hauptzollamtes von Buchs nach Feldkirch hätte zur Folge, dass auch das schweizerische Zollamt nachfolgen müsste, und das um so sicherer, als im Falle der Zollunion mit Liechtenstein die schweizerische Zollgrenze bis vor die Tore Feldkirchs vorgeschoben würde. Eine zweifache Abfertigung von Passagieren und Gütern in Feldkirch und Buchs könnte nur zum grossen Schaden der internationalen Route Wien – Paris eingeführt werden. Was aber die Übersiedlung beider Zollämter und damit die Erhebung Feldkirchs zum internationalen Transitbahnhof an Stelle von Buchs für schwere Nachteile bringen müsste, ergibt sich aus den nachstehenden Daten (...). Auf Grund der vorstehenden Darlegungen ersuchen wir die hohen Räte, in geeignete Erwägung ziehen zu wollen: Ob es heute nicht rätlich sei, von einer Einverleibung Liechtensteins in das schweizerische Zollgebiet grundsätzlich abzusehen und dem Nachbarlande in anderer Weise entgegen zu kommen.» In Schaanwald wurde später das Schweizerische Zollamt im Fürstentum Liechtenstein eingerichtet, welches heute den wichtigsten Grenzübergang zwischen Österreich und Liechtenstein bildet. Fortsetzung folgt. Das Jubiläum wird gebührend gefeiert  Die Jubiläumsaktivitäten zu 100 Jahre Zollanschlussvertrag Schweiz-Liechtenstein will das Land Liechtenstein mit mehr als einer Million Franken unterstützen. Die finanzielle und ideelle Schweizer Beteiligung ist noch nicht bekannt, allerdings kann man davon ausgehen, dass es auf dem gemeinsamen Rheinabschnitt in den Werdenberger Gemeinden ebenfalls Aktivitäten geben wird – schliesslich gibt es etwas zu feiern. Die Beziehungen von hüben und drüben sind seit 100 Jahren gesellschaftlich und wirtschaftlich wertvoll.