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Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat den Betrugsfall der Bus Ostschweiz AG untersucht und das Verschulden der verantwortlichen Personen als «erheblich» eingestuft. Der Fall geht nun ans St.Galler Kantonsgericht. Vor einem Schuldspruch braucht sich das Unternehmen aber wohl kaum zu fürchten.
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