Feuerwerk am 1. August: Der Bund mahnt zu Vorsicht | W&O

Schweiz 20.07.2024

Feuerwerk am 1. August: Der Bund mahnt zu Vorsicht

Die Begriffe Feuerwerk und Bundesfeier sind unzertrennlich. Doch geht gerne vergessen, dass viele Feuerwerkskörper eigentlich verboten sind.

Von mjb
aktualisiert am 20.07.2024
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Für manche gehört Feuerwerk am 1. August einfach dazu.

Sie decken sich im Ausland mit Ware ein: Im Vorfeld werde viel Feuerwerk in die Schweiz importiert, schrieb das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in einer Mitteilung.

Doch nicht alles Feuerwerk, was im Ausland gekauft werden kann, darf in die Schweiz gebracht werden: So ist Feuerwerk, das auf dem Boden explodiert, zur Einfuhr grundsätzlich nicht zugelassen, mahnt das BAZG.

Nicht importiert werden dürfen auch sogenannte «Lady Crackers», die länger als 22 Millimeter sind und/oder einen Durchmesser grösser als 3 Millimeter aufweisen.

Nur 2,5 Kilo dürfen eingeführt werden

Wer viel Feuerwerk im Ausland einkaufen will, braucht zudem eine Einfuhrbewilligung: Im Reiseverkehr dürfen pyrotechnische Gegenstände zu Vergnügungszwecken bis zu einem Gesamtgewicht von 2,5 Kilogramm brutto pro Person ohne Bewilligung eingeführt werden, wie das BAZG schreibt.

Darüber ist eine Einfuhrbewilligung des Bundesamtes für Polizei nötig. Entdeckt das BAZG bei der Einfuhr verbotenes Feuerwerk oder eine fehlende Einfuhrbewilligung, wird das Feuerwerk sichergestellt.

Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz würden angezeigt.

Die Böllerei ist umstritten.

Das Stimmvolk kann bald entscheiden, ob es einen Riegel schieben will: Die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» will Verkauf und Verwendung von lauten Feuerwerkskörpern für Private in der Schweiz verbieten.