Nachdem er seine Freundin zu Tode geprügelt hat: 25-Jähriger muss 14 Jahre hinter Gitter | W&O

28.11.2022

Nachdem er seine Freundin zu Tode geprügelt hat: 25-Jähriger muss 14 Jahre hinter Gitter

Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland verurteilt den jungen Somalier, der die Mutter seiner Tochter monatelang malträtierte, zu 14 Jahren Gefängnis und verweist ihn fünf Jahre des Landes.

Von Seraina Hess
aktualisiert am 28.02.2023
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Ein junger Mann hat seine 22-jährige Freundin in der gemeinsamen Wohnung in Buchs monatelang geschlagen, bis sie ihren schweren Verletzungen erlag. Letzten Mittwoch musste er sich für seine Taten vor Gericht verantworten.

Urteil teilweise härter als von der Staatsanwaltschaft gefordert

Am Montagnachmittag hat das Kreisgericht in Mels das Urteil eröffnet. Es fällt zumindest teilweise härter aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Das Gericht spricht den 25-Jährigen der mehrfachen einfachen Körperverletzung, der mehrfachen schweren Körperverletzung, der vorsätzlichen Tötung sowie des Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig.

Von Fahrlässigkeit könne keine Rede sein, unterstrich die vorsitzende Richterin während der Urteilsverkündung:

Wer in einer solchen Art und Weise auf eine Opfer einschlägt, muss damit rechnen, dass der Tod eintritt. Jedem durchschnittlich intelligenten Menschen dürfte das klar sein.

14 Jahre Haft und 5-jähriger Landesverweis

Anstatt zu den beantragten zwölf Jahren Gefängnis verurteilt das Kreisgericht den jungen Mann zu 14 Jahren Haft. Die Dauer des Landesverweises fällt hingegen leicht tiefer aus: Sieben Jahre hatte die Staatsanwaltschaft gefordert, fünf Jahre verhängt das Kreisgericht. In Anbetracht dessen erscheint die Busse im Umfang von 100 Franken für den Cannabisbesitz kaum erwähnenswert.

Eltern des Opfers erhalten 75000 Franken

Weiter hat der Angeklagte für seine inzwischen dreijährige Tochter eine Genugtuungssumme von rund 50'000 Franken zu zahlen. Die Eltern des Opfers bekommen gesamthaft 75'000 Franken. Die Verfahrenskosten, die sich auf über 100'000 Franken belaufen, hat er ebenfalls zu berappen, genauso die Kosten der Anwältinnen der Tochter und der Eltern.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.