Zwei junge Algerier gingen von Schweizer Asylzentrum aus auf Diebestour in Österreich | W&O

04.02.2022

Zwei junge Algerier gingen von Schweizer Asylzentrum aus auf Diebestour in Österreich

Zwei Männer im Alter von 17 und 27 Jahren mussten sich wegen verschiedener Delikte vor dem Landesgericht in Feldkirch verantworten. Beide erhielten einen negativen Asylbescheid der Schweiz.

Von Christiane Eckert
aktualisiert am 28.02.2023
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Jung, männlich, alleinstehend, kein Geld, negativer Asylbescheid, in der Schweiz untergebracht.
So fasst der Staatsanwalt jene zusammen, die im Dezember 2021 in Schweizer Grenznähe im Vorarlberger Unterland auf Beutetour gingen. Lustenau, Höchst, aber auch andere Gemeinden wurden immer wieder von Gruppierungen heimgesucht, die auf die gleiche Art und Weise versuchten, ihre Finanzen aufzubessern. Zu dieser Gruppe gehören auch jene zwei algerischen Angeklagten im Alter von 17 und 27 Jahren, die sich wegen gewerbsmässigen Diebstahls vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten mussten. Der Staatsanwalt erinnert sich an die Zeit der Diebesserie:
Im Dezember wurde ich alle paar Tage von der Polizei wegen gleichartiger Vorfälle angerufen.

Autos durchsucht

Den zwei jungen Männern wird vorgeworfen, systematisch Autos nach Geld und Wertgegenständen durchsucht zu haben. Sie brachen die Wagen nicht auf, sondern nutzten die Nachlässigkeit einiger Fahrzeugbesitzer, die ihr Auto nicht abgeschlossen hatten. Schlussendlich wurden sie einen Tag nach dem Weihnachtsfest auf frischer Tat ertappt und in Untersuchungshaft gesetzt. Diebesbeute konnte sichergestellt werden und sie zeigten sich auch geständig, wenngleich es im Prozess einiges zu diskutieren gibt. Der Dolmetscher ist immer eine Weile beschäftigt, die Ausführungen der beiden zu übersetzen. Es seien nur drei Autos gewesen, behauptet der Ältere. Das Gericht geht allerdings von sieben Opfern aus. Es gibt entsprechende Videoaufzeichnungen. Beide Männer werden deshalb wegen gewerbsmässigen Diebstahls verurteilt. Ausgeschwärmt sind die Diebe von einem Schweizer Asylzentrum, wohin sie nach ihren Taten wieder zurückkehrten.

Klobürste in Arrestzelle beschädigt

Auf den ersten Blick unterhaltsam scheint der Vorwurf, die Klobürste in der Arrestzelle absichtlich beschädigt zu haben. «Ich habe nur das Klo geputzt, dabei ist sie gebrochen», behauptet der Angeklagte. Das Gericht ist überzeugt, dass er sie mutwillig kaputt gemacht hat. Da die Klobürste Teil der Gefängniszelle ist und die wiederum zur sogenannten «kritischen Infrastruktur» gehören, gilt die Tat als «schwere Sachbeschädigung» und ist strenger bestraft. Der Ältere, der Dieb und Klobürstentäter, bekommt acht Monate Haft, zwei davon muss er absitzen. Er hat bereits eine Vorstrafe in Frankreich. Der Jüngere, sein 17-jähriger Landsmann, bekommt sieben Monate Haft, fünf davon auf Bewährung. 100 Euro Schadenersatz werden festgelegt. Das Urteil ist rechtskräftig.